Warum müssen die Anträge das gesamte Schulträgerbudget umfassen?

Warum müssen die Anträge das gesamte Schulträgerbudget umfassen?

Diese Vorgabe trägt dem Umstand Rechnung, dass die Schulträger die Fördermittel bei diesem Programm aufgrund der Dringlichkeit des Förderzwecks „vorab“ erhalten (vgl. die Darstellungen zu der Frage „Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?“). Außerdem soll der Abruf aller Fördermittel auf einmal den Verwaltungsaufwand für die Bewilligungsbehörde möglichst geringhalten. 

Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen von der Regel und damit den Abruf von Budgetteilen zulassen. Die Begründung muss insb. auch deutlich machen, warum keine Aufteilung beim Schulträger erfolgen kann.

Die Gewährung einer Zuwendung setzt gemäß Ziffer 4.1 der Förderrichtlinie im Wesentlichen nur einen Antrag voraus. Eine Auflistung der konkreten Anschaffungen bzw. Dienstleistungen bleibt dem Verwendungsnachweis vorbehalten. 

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Stand 19.03.2021 15:08:36 [3903] → PermaLink