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Wie können die mobilen Endgeräte nach dem Ende der Distanzlernphase zweckentsprechend genutzt werden?
Entsprechend der Ziff. 7.2 der FR sind die mobilen Endgeräte für die Dauer von fünf Jahren für den Zuwendungszweck zu nutzen. Der Zuwendungszweck ergibt sich aus der Ziff. 1.3 der FR:
- Leihweise Ausstattung von bedürftigen Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten, um die Teilnahme am digitalen Lernen zu Hause zu ermöglichen.
- Verbesserung der IT-Ausstattung an den Schulen / Pflegeschulen.
Nach dem Ende der Corona-bedingten Einschränkungen beim Präsenzunterricht können die geförderten Endgeräte daher bei den bedürftigen Schülerinnen und Schülern belassen werden; eine Nutzung als Klassensätze wäre jedoch ebenso zulässig.
Über die konkrete zweckentsprechende Verwendung entscheidet der Schulträger in Abstimmung mit den Schulen auf der Grundlage der jeweiligen pädagogischen Konzepte der Schulen.
Stand 31.03.2021 15:45:37 [3958] → PermaLink