Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler

Über diese Website stellen wir Informationen zum "Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler" bereit.

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Wichtige Beiträge

  1. → Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert?
  2. → Welche Unterstützungsangebote stehen zur Verfügung?
  3. → Bis wann müssen die Anträge gestellt sein?
  4. → Was ist das „Landesprogramm Digitale Schule SH – Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler“? An wen richtet es sich?
  5. → Wird auch rückwirkend gefördert? Ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn zugelassen?
  6. → Müssen die Endgeräte, die aus der Nachsteuerungsreserve gefördert werden, zum Preis von 482,56 Euro beschafft werden?
  7. → Wo und wie müssen die Anträge gestellt werden?
  8. → Bis wann müssen die zugewendeten Mittel verausgabt werden?
  9. → Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Wichtige Links

1. Onlineportal DigitalPakt Schule SH – Antragstellung Landesprogramm Leihgeräte ("Sofortausstattungsprogramm II") → Seite öffnen
Online-Antragsverfahren für Zuwendungen aus den Landesprogrammen "DigitalPakt SH"

2. Förderrichtlinie „Landesprogramm Digitale Schule SH – Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler“ → Seite öffnen
Richtlinie zur Vergabe der aus den Corona-Nothilfen bereitgestellten Mittel für den Erwerb von digitalen Endgeräten zur Nutzung für Schülerinnen und Schüler an die Träger der Schulen und der Pflegeschulen („Landesprogramm Digitale Schule SH – Leihgeräte f

3. Liste der Schulträgerbudgets → Seite öffnen
Liste der Schulträgerbudgets, die den Trägern der öffentlichen Schulen, der Schulen der dänischen Minderheit und der Ersatz- und Pflegeschulen aus dem Landesprogramm Leihgeräte ("Sofortausstattungsprogramm II") zur Verfügung stehen

4. Ablaufvorschlag des IQSH zur Gerätebeschaffung → Seite öffnen
Die typischerweise zu durchlaufenden Stufen der Gerätebeschaffung werden dargestellt und es wird auf die jeweils passenden Unterstützungsangebote hingewiesen.

5. Unterstützungsangebote des IQSH → Seite öffnen
Sie finden Materialien zur Bedarfsermittlung, Empfehlungen zu Anforderungen für mobile Endgeräte und deren Inbetriebnahme sowie ein Paket mit Mustern für Leihverträge, Nutzungsordnungen usw.

6. FAQ zum "regulären" DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 → Seite öffnen

7. FAQ zum "Sofortausstattungsprogramm I" → Seite öffnen
FAQ zum "Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm"

Kontakt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel


Referat III 15
E-Mail → Link

Info-Telefon des Bildungsministeriums
Tel.: 0431 988-5897
[Montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr]