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Bis wann müssen die Anträge gestellt sein?

Der vollständige Antrag für die Zuteilung des Schulträgerbudgets ist spätestens zum 15.04.2021 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. 

Schulträger, die kein Schulträgerbudget zugewiesen bekommen haben, können ab dem 29.03.2021 Anträge auf Fördermittel aus der Nachsteuerungsreserve stellen. Die Antragsfrist endet am 10.05.2021.

Schulträger, die ein Schulträgerbudget zugewiesen bekommen haben, dieses aber die Bedarfe nicht deckt, können nach dem Ende der regulären Antragsfrist für die Schulträgerbudgets ebenfalls Anträge auf Mittel aus der Nachsteuerungsreserve stellen, also frühestens ab dem 16.04.2021. Die Antragsfrist endet am 10.05.2021.

Die Mittelvergabe aus der Nachsteuerungsreserve erfolgt in der Regel nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, also grundsätzlich nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Entscheidend ist hier der sekundengenaue Zeitstempel, den das System automatisch vergibt, wenn der Antrag im Onlineportal finalisiert wird (also mit dem grünen Button vom Schulträger frei gegeben wird). Davon unabhängig ist das Antragsformular unterschrieben an das Ministerium zu senden, denn nur mit der Unterschrift eines vertretungsberechtigten Organs des Schulträgers kann der Antrag rechtsgültig gestellt werden.


Tags →  @Antragsverfahren, → #Antragsverfahren, → #Nachsteuerungsreserve, → #Frist, → #Antragsfrist, → #Budgetfrist.
Stand 19.03.2021 15:52:25 [6488] → PermaLink


Wo und wie müssen die Anträge gestellt werden?

Das Antragsverfahren für die Schulträger, die ein Schulträgerbudget zugewiesen bekommen haben, orientiert sich an Bekanntem: Im Antragsportal zum DigitalPakt Schule (Link unten) ist im Wesentlichen nur zu erklären, dass die Mittel aus dem Landesprogramm abgerufen werden sollen und welche voraussichtliche Laufzeit des Beschaffungsvorhabens der Antragsteller erwartet. Außerdem kann bereits ein Rechtsmittelverzicht für den Fall erklärt werden, dass dem Antrag entsprochen wird. Schließlich kann dort auch bereits die Mittelanforderung erfolgen. Bewilligungen aus dem Schulträgerbudget sind nur möglich, wenn entsprechende Anträge bis zum 15.04.2021 vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Das Antragsverfahren für die Nachsteuerungsreserve ist bis zum 15.04.2021 nur für die Schulträger zugänglich, die kein Schulträgerbudget zugewiesen bekommen haben. Das Antragsverfahren ist ebenfalls sehr schlank gestaltet. Es muss der vollständige Bedarf in Form einer Zahl eingegeben werden. Die Antragssumme ergibt sich aus der Anzahl der weiterhin benötigten Geräte und dem Durchschnittswert von 482,56 Euro pro Gerät und wird automatisch erzeugt. Dazu ist die voraussichtliche Laufzeit des Beschaffungsvorhabens anzugeben. Außerdem kann bereits ein Rechtsmittelverzicht für den Fall erklärt werden, dass dem Antrag entsprochen wird. Schließlich kann dort auch bereits die Mittelanforderung erfolgen.

Das Online-Antragsverfahren generiert dann – wie beim DigitalPakt Schule – ein PDF-Dokument, das neben den gemachten Angaben auch die erforderlichen Erklärungen und Versicherungen enthält, die Antragsteller abgeben müssen, um Fördermittel zu erhalten. Dieses PDF-Dokument ist von einem vertretungsberechtigten Organ des Antragstellers zu unterzeichnen und der Bewilligungsbehörde zu übersenden. 

Hinweis:

Zur Beschleunigung des Verfahrens kann es sich anbieten, den unterschriebenen Vordruck vorab

  • per Telefax an die Nummer 0431 988‐2533 oder
  • als Scan im Anhang einer E-Mail an digitalpakt@bildungsdienste.landsh.de

zu senden.

Externe Inhalte
→ Onlineportal DigitalPakt Schule SH.

Tags →  @Antragsverfahren, → #Antragsverfahren, → #Vordruck, → #Online-Antragsverfahren.
Stand 19.03.2021 15:52:34 [5159] → PermaLink


Warum müssen die Anträge das gesamte Schulträgerbudget umfassen?

Diese Vorgabe trägt dem Umstand Rechnung, dass die Schulträger die Fördermittel bei diesem Programm aufgrund der Dringlichkeit des Förderzwecks „vorab“ erhalten (vgl. die Darstellungen zu der Frage „Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?“). Außerdem soll der Abruf aller Fördermittel auf einmal den Verwaltungsaufwand für die Bewilligungsbehörde möglichst geringhalten. 

Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen von der Regel und damit den Abruf von Budgetteilen zulassen. Die Begründung muss insb. auch deutlich machen, warum keine Aufteilung beim Schulträger erfolgen kann.

Die Gewährung einer Zuwendung setzt gemäß Ziffer 4.1 der Förderrichtlinie im Wesentlichen nur einen Antrag voraus. Eine Auflistung der konkreten Anschaffungen bzw. Dienstleistungen bleibt dem Verwendungsnachweis vorbehalten. 

Tags →  @Antragsverfahren, → #Antragsverfahren, → #Schulträgerbudget, → #Budget, → #Verwendungsnachweis.
Stand 19.03.2021 15:08:36 [4358] → PermaLink


Wie hoch sind die Schulträgerbudgets?

Von den insgesamt vom Land bereitgestellten 14 Mio. Euro werden 90 % – also 12,6 Mio. Euro – als Schulträgerbudgets zur Verfügung gestellt. Die Schulträgerbudgets stellen den Höchstbetrag dar, der den Schulträgern unbeschadet der Nachsteuerungsreserve aus dem Landesprogramm jeweils zugewendet werden kann.

Die Grundlage für die Berechnung der Höhe der einzelnen Schulträgerbudgets ist die Ende 2020 durch die KLV und das MBWK durchgeführte Abfrage bei den Schulträgern nach der Anzahl der weiterhin mit Leihgeräten unversorgten Schülerinnen und Schülern. Entsprechend der gemeldeten Zahl wurden die für die Schulträgerbudgets zur Verfügung stehenden Mittel aufgeteilt. 

Aus dieser Aufteilung ergibt sich als rechnerische Größe der Mittelwert von 482,56 Euro pro Gerät. Das heißt, dem Schulträger stehen pro weiterhin benötigtem Leihgerät im Durchschnitt 482,56 Euro für die Beschaffung zur Verfügung. Dieser Wert liegt nahe an dem Betrag, der ausweislich der bereits eingereichten Verwendungsnachweise beim „Sofortausstattungsprogramm I“ im Mittel für die Beschaffung eines Leihgeräts nebst Zubehör und Inbetriebnahme aufgewendet worden ist. 

Werden die Schulträgerbudgets innerhalb der Abruffrist bis zum 15.04.2021 nicht oder nicht vollständig beantragt, fließen die frei werdenden Mittel ebenfalls in die Nachsteuerungsreserve und erhöhen diese.

Die auf die einzelnen Schulträger entfallenden Schulträgerbudgets sind aus der über den nachstehenden Link abrufbaren Liste ersichtlich.


Externe Inhalte
→ Liste der Schulträgerbudgets.

Tags →  @Antragsverfahren, → #Antragsverfahren, → #Höchstbetrag, → #Schulträgerbudget, → #Budget.
Stand 19.03.2021 14:50:05 [4013] → PermaLink