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Wie hoch sind die Schulträgerbudgets?

Von den insgesamt vom Land bereitgestellten 14 Mio. Euro werden 90 % – also 12,6 Mio. Euro – als Schulträgerbudgets zur Verfügung gestellt. Die Schulträgerbudgets stellen den Höchstbetrag dar, der den Schulträgern unbeschadet der Nachsteuerungsreserve aus dem Landesprogramm jeweils zugewendet werden kann.

Die Grundlage für die Berechnung der Höhe der einzelnen Schulträgerbudgets ist die Ende 2020 durch die KLV und das MBWK durchgeführte Abfrage bei den Schulträgern nach der Anzahl der weiterhin mit Leihgeräten unversorgten Schülerinnen und Schülern. Entsprechend der gemeldeten Zahl wurden die für die Schulträgerbudgets zur Verfügung stehenden Mittel aufgeteilt. 

Aus dieser Aufteilung ergibt sich als rechnerische Größe der Mittelwert von 482,56 Euro pro Gerät. Das heißt, dem Schulträger stehen pro weiterhin benötigtem Leihgerät im Durchschnitt 482,56 Euro für die Beschaffung zur Verfügung. Dieser Wert liegt nahe an dem Betrag, der ausweislich der bereits eingereichten Verwendungsnachweise beim „Sofortausstattungsprogramm I“ im Mittel für die Beschaffung eines Leihgeräts nebst Zubehör und Inbetriebnahme aufgewendet worden ist. 

Werden die Schulträgerbudgets innerhalb der Abruffrist bis zum 15.04.2021 nicht oder nicht vollständig beantragt, fließen die frei werdenden Mittel ebenfalls in die Nachsteuerungsreserve und erhöhen diese.

Die auf die einzelnen Schulträger entfallenden Schulträgerbudgets sind aus der über den nachstehenden Link abrufbaren Liste ersichtlich.


Externe Inhalte
→ Liste der Schulträgerbudgets.

Tags →  @Antragsverfahren, → #Antragsverfahren, → #Höchstbetrag, → #Schulträgerbudget, → #Budget.
Stand 19.03.2021 14:50:05 [4014] → PermaLink