Bis wann müssen die zugewendeten Mittel verausgabt werden?

Bis wann müssen die zugewendeten Mittel verausgabt werden?

In der Förderrichtlinie ist festgelegt, dass die Zuwendungen aus dem Landesprogramm spätestens bis zum 31. Oktober 2021 verausgabt werden müssen, sofern im Zuwendungsbescheid nicht ausnahmsweise eine abweichende Regelung getroffen ist.

Die Fördermittel sind verausgabt, sobald sie für den Förderzweck eingesetzt wurden, also z.B. mit den Fördermitteln erworbene Tablets bezahlt wurden. 

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Stand 19.03.2021 15:53:50 [5525] → PermaLink