Bis wann müssen die Anträge gestellt sein?

Bis wann müssen die Anträge gestellt sein?

Der vollständige Antrag für die Zuteilung des Schulträgerbudgets ist spätestens zum 15.04.2021 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. 

Schulträger, die kein Schulträgerbudget zugewiesen bekommen haben, können ab dem 29.03.2021 Anträge auf Fördermittel aus der Nachsteuerungsreserve stellen. Die Antragsfrist endet am 10.05.2021.

Schulträger, die ein Schulträgerbudget zugewiesen bekommen haben, dieses aber die Bedarfe nicht deckt, können nach dem Ende der regulären Antragsfrist für die Schulträgerbudgets ebenfalls Anträge auf Mittel aus der Nachsteuerungsreserve stellen, also frühestens ab dem 16.04.2021. Die Antragsfrist endet am 10.05.2021.

Die Mittelvergabe aus der Nachsteuerungsreserve erfolgt in der Regel nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, also grundsätzlich nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Entscheidend ist hier der sekundengenaue Zeitstempel, den das System automatisch vergibt, wenn der Antrag im Onlineportal finalisiert wird (also mit dem grünen Button vom Schulträger frei gegeben wird). Davon unabhängig ist das Antragsformular unterschrieben an das Ministerium zu senden, denn nur mit der Unterschrift eines vertretungsberechtigten Organs des Schulträgers kann der Antrag rechtsgültig gestellt werden.


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Stand 19.03.2021 15:52:25 [5452] → PermaLink