Wird auch rückwirkend gefördert? Ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn zugelassen?

Wird auch rückwirkend gefördert? Ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn zugelassen?

Ja. Das Land hat sich dazu entschlossen, den vorzeitigen Maßnahmenbeginn generell zum 16.03.2020 zuzulassen. Entsprechend können Anschaffungen und Dienstleistungen, über die frühestens ab dem 16.03.2020 ein der Lieferung oder Leistung zuzurechnender Vertrag abgeschlossen wurde, gefördert werden.

Eine Refinanzierung von mit Eigenmitteln angeschafften Geräten ist somit möglich. Ausgeschlossen ist aber eine Doppelförderung. Die Mittel aus diesem Landesprogramm dürfen auch nicht zur Kofinanzierung von anderen Förderprogrammen genutzt werden. 


Tags →  @vorzeitiger Maßnahmebeginn, →  @Refinanzierung, → #vorzeitiger Maßnahmebeginn, → #Zeitpunkt, → #Refinanzierung.
Stand 19.03.2021 16:32:34 [4353] → PermaLink