Beiträge :: Schlagwort #Nachsteuerungsreserve
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Bis wann müssen die Anträge gestellt sein?
Der vollständige Antrag für die Zuteilung des Schulträgerbudgets ist spätestens zum 15.04.2021 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Schulträger, die kein Schulträgerbudget zugewiesen bekommen haben, können ab dem 29.03.2021 Anträge auf Fördermittel aus der Nachsteuerungsreserve stellen. Die Antragsfrist endet am 10.05.2021.
Schulträger, die ein Schulträgerbudget zugewiesen bekommen haben, dieses aber die Bedarfe nicht deckt, können nach dem Ende der regulären Antragsfrist für die Schulträgerbudgets ebenfalls Anträge auf Mittel aus der Nachsteuerungsreserve stellen, also frühestens ab dem 16.04.2021. Die Antragsfrist endet am 10.05.2021.
Die Mittelvergabe aus der Nachsteuerungsreserve erfolgt in der Regel nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, also grundsätzlich nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Entscheidend ist hier der sekundengenaue Zeitstempel, den das System automatisch vergibt, wenn der Antrag im Onlineportal finalisiert wird (also mit dem grünen Button vom Schulträger frei gegeben wird). Davon unabhängig ist das Antragsformular unterschrieben an das Ministerium zu senden, denn nur mit der Unterschrift eines vertretungsberechtigten Organs des Schulträgers kann der Antrag rechtsgültig gestellt werden.
Müssen die Endgeräte, die aus der Nachsteuerungsreserve gefördert werden, zum Preis von 482,56 Euro beschafft werden?
Selbstverständlich nicht. Ein Schulträger kann und soll aus den zugewendeten Mitteln also so viele mobile Endgeräte (nebst Zubehör und Dienstleistungen zur Inbetriebnahme) beschaffen, wie er noch zur Versorgung der bedürftigen Schülerinnen und Schüler benötigt. Er ist dabei – wie stets – gehalten, Beschaffungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen.
Bei dem Betrag von 482,56 Euro, der gemäß Nr. 2.2 Abs. 3 der FR mit der Anzahl der noch unversorgten Schülerinnen und Schüler multipliziert wird, handelt es sich lediglich um eine Rechengröße zur Bestimmung der Höhe der Zuwendung. Dieser Betrag wurde auch für die Berechnung der Schulträgerbudgets herangezogen.
Im Zuge der Umsetzung des „Sofortausstattungsprogramms I“ wurden übrigens durchschnittlich rd. 480 Euro für die Beschaffung eines mobilen Endgerätes nebst Zubehör und Inbetriebnahme benötigt, sodass der Betrag von 482,56 Euro auskömmlich sein dürfte.
Was ist die Nachsteuerungsreserve?
Von den insgesamt zur Verfügung gestellten 14 Mio. Euro Landesmitteln sind 10 % – 1,4 Mio. Euro – der sog. „Nachsteuerungsreserve“ vorbehalten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Bedarfsabfrage Ende 2020 durchgeführt worden ist, sich das Pandemie-Geschehen aber weiterhin dynamisch entwickelt.
Schulträger, die kein Schulträgerbudget zugewiesen bekommen haben, können ab dem 29.03.2021 Anträge auf Fördermittel aus der Nachsteuerungsreserve stellen, sofern sich zwischenzeitlich weitere Bedarfe gezeigt haben. Die Antragsfrist endet am 10.05.2021.
Schulträger, die ein Schulträgerbudget zugewiesen bekommen haben, dieses aber zwischenzeitlich hinzugekommene Bedarfe nicht deckt, können nach dem Ende der regulären Antragsfrist für die Schulträgerbudgets ebenfalls Anträge auf Mittel aus der Nachsteuerungsreserve stellen, also frühestens ab dem 16.04.2021. Die Antragsfrist endet am 10.05.2021.
Die Bewilligung von Zuwendungen aus der Nachsteuerungsreserve steht im pflichtgemäßen Ermessen der Bewilligungsbehörde. Wichtigstes ermessensleitendes Merkmal ist hier die Reihenfolge der Antragstellungen (Prioritätsprinzip), die sich nach dem sekundengenauen Zeitstempel, der beim Finalisieren des Antrags im Onlineportal automatisch vergeben wird, bestimmt.
Bei der Antragstellung ist zu benennen, wie viele Schülerinnen und Schüler weiterhin nicht über ein mobiles digitales Endgerät verfügen, um am digital gestützten Lernen auf Distanz teilhaben zu können. Im Antragsformular muss der Schulträger also die Anzahl der weiterhin benötigten Geräte eingeben. Der Bedarf ist vollständig zu ermitteln und einzutragen, da nur ein Antrag gestellt werden soll. Die Antragssumme ergibt sich aus der Anzahl der weiterhin benötigten Geräte und dem Durchschnittswert von 482,56 Euro pro Gerät. Die Antragssumme wird nach Eingabe der Anzahl automatisch im Onlineportal erzeugt.
Werden die Schulträgerbudgets innerhalb der Abruffrist bis zum 15.04.2021 nicht oder nicht vollständig beantragt, fließen die frei werdenden Mittel ebenfalls in die Nachsteuerungsreserve und erhöhen diese.